Urteil Wertverbesserungszuschlag/Übergangsrecht
Schlagworte
Wertverbesserungszuschlag/Übergangsrecht; Modernisierungszuschlag/Übergangsrecht; Übergangsrecht/Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisstelle/Höhe des Wertverbesserungszuschlags; Mietpreisstelle/Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisstelle/Modernisierungszuschlag; Mietpreisstelle/Zuständigkeit nach Übergangsrecht
Leitsatz
Eine vom Gericht durchzuführende Beweisaufnahme über Wertverbesserungszuschläge i.S.d. § 11 Abs. 6 AMVOB ist unzulässig, wenn der Streit der Mietvertragsparteien über die Höhe des zu entrichtenden Zuschlages vor dem 1.1.88 entstanden ist.
Vom Mieter gezahlte Wertverbesserungszuschläge können bei dieser Sachlage mit Erfolg zurückverlangt werden, falls bis zum 31.12.87 kein Antrag auf Feststellung der Höhe der Zuschläge bei der Mietpreisstelle gestellt worden war.
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