Urteil Wertverbesserungszuschlag
Schlagworte
Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Heizungseinbau; Minderungsverlust
Leitsätze
1. Voraussetzung für die Erhebung eines Modernisierungszuschlages gemäß § 3 MHG ist, daß der Mieter der Modernisierungsmaßnahme zugestimmt hat oder die Voraussetzungen des § 541 b BGB vorlagen.
Davon kann bei der Duldung des Einbaues von Heizkörpern in der Wohnung dann nicht ausgegangen werden, wenn zunächst der Ein bau einer Gasetagenheizung angekündigt worden ist, die Wohnung dann aber an die vorhandene Ölzentralheizung des Hauses angeschlossen wird.
2. Die vorbehaltslose Hinnahme eines Mangels über einen längeren Zeitraum führt zum Verlust des Minderungsrechts des Mieters.
3. Der Mieter, der einen Ersatzanspruch gem. § 538 Abs. 1 BGB wegen Ausfall der Heizung geltend macht, muß beim Einsatz von Elektroradiatoren deren Einsatzzeiten und Stundenleistung sowie den dadurch entstandenen Mehrverbrauch im einzelnen darlegen. Die Be-zugnahme auf Nachzahlungsforderungen aus BEWAG Abrechnungen reicht nicht aus.
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