Urteil Wertsicherungsklausel
Schlagworte
Wertsicherungsklausel; Schiedsgutachterklausel, Zeitpunkt der Mieterhöhung
Leitsatz
Eine Wertsicherungsklausel eines Mietvertrages, wonach bei einer bestimmten Änderung des Wertmessers die Vertragsparteien eine Änderung des Mietzinses verlangen können und wonach im Falle des Fehlschlagens einer Einigung hierüber ein Schiedsgutachter zu entscheiden hat, ist grundsätzlich dahin auszulegen, daß der vom Schiedsgutachter festgesetzte Mietzins von dem Zeitpunkt an gilt, in dem das Änderungsverlangen der Gegenseite zugegangen ist.
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