Urteil Wertausgleich nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft


Schlagworte

Wertausgleich nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Leitsatz

Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung geschaffen wurde, nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB) sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. etwa BGH Urteile vom 6. Oktober 2003 - II ZR 63/02 -, FamRZ 2004, 94 und vom 8. Juli 1996 - II ZR 193/95 -, NJW-RR 1996, 1473 f.). Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Partner Miteigentümer einer Immobilie zu je 1/2 sind, der eine aber erheblich höhere Beiträge hierzu geleistet hat als der andere.

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