Urteil Werkvertragsrecht
Schlagworte
Werkvertragsrecht; Planungsfehler; Trittschallschutz; Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers; Schadensberechnung
Leitsätze
Wirken sich Mängel am Gemeinschaftseigentum auf das Sondereigentum aus (hier Trittschallschutz), kann der davon betroffene und zur selbständigen Durchsetzung befugte Wohnungseigentümer den gemäß § 635 BGB zu ersetzenden Schaden nach den für die Beseitigung dieser Mängel erforderlichen Kosten berechnen, selbst wenn die Ansprüche der übrigen Wohnungseigentümer verjährt sind (im Anschluß an Senatsurteil vom 21. Februar 1985 - VII ZR 72/84 = NJW 1985, 151 = ZfBR 1985, 132 = BauR 1985, 314).
Das von einem Wohnungseigentümer selbständig durchgeführte Be weissicherungsverfahren unterbricht die Verjährung seiner Gewährleistungsansprüche ohne Rücksicht darauf, ob sie gemeinschaftlich verfolgt werden müssen (im Anschluß an Senatsurteil vom 11. Oktober 1979 - VII ZR 247/78 = ZfBR 1980, 36 = BauR 1980, 69).
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