Urteil Werkvertragsrecht


Schlagworte

Werkvertragsrecht; Pauschalpreisvertrag; Kündigung; Vergütung für die nicht erbrachte Leistung

Leitsatz

Der Unternehmer hat im Falle der Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den Besteller seinen Anspruch auf Vergütung für die nicht erbrachte Leistung u. a. unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen vorzutragen. Dazu hat er die Grundlagen seiner Kalkulation offenzulegen. Gegebenenfalls hat er die maßgeblichen Preisermittlungsgrundlagen nachträglich zusammenzustellen und mit ihnen die ersparten Aufwendungen konkret vorzutragen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93 m. w. N. - ZfBR 1996, 310).

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