Urteil Werkvertragliche Mangelbeseitigung von Schimmelpilz


Schlagworte

Werkvertragliche Mangelbeseitigung von Schimmelpilz; Selbstvornahme; Aufwendungsersatzanspruch

Leitsatz

Eine ordnungsgemäße Mangelbeseitigung eines mit Schimmelpilz befallenen Dachstuhls liegt nicht vor, wenn dessen Holzgebälk nach Vornahme der Arbeiten weiterhin mit Schimmelpilzsporen behaftet ist. Dies gilt auch dann, wenn von diesen keine Gesundheitsgefahren für die Bewohner des Gebäudes ausgehen.

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