Urteil Werkvertragliche Mangelbeseitigung von Schimmelpilz
Schlagworte
Werkvertragliche Mangelbeseitigung von Schimmelpilz; Selbstvornahme; Aufwendungsersatzanspruch
Leitsatz
Eine ordnungsgemäße Mangelbeseitigung eines mit Schimmelpilz befallenen Dachstuhls liegt nicht vor, wenn dessen Holzgebälk nach Vornahme der Arbeiten weiterhin mit Schimmelpilzsporen behaftet ist. Dies gilt auch dann, wenn von diesen keine Gesundheitsgefahren für die Bewohner des Gebäudes ausgehen.
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