Urteil Werkvertrag
Schlagworte
Werkvertrag; Verjährungshemmung durch Mahnbescheidsantrag
Leitsatz
Die Bezeichnung im Mahnbescheidsantrag "Anspruch aus Werkvertrag/Werklieferungsvertrag" für Forderungen aus einem nicht näher gekennzeichneten, vorzeitig beendeten Bauvertrag kann zur Individualisierung genügen, wenn zwischen den Parteien weitere Rechtsbeziehungen nicht bestehen.
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