Urteil Werklohnminderung bei zu geringer Wohnfläche
Schlagworte
Werklohnminderung bei zu geringer Wohnfläche
Leitsätze
a) Der Begriff "Wohnfläche" ist auslegungsbedürftig.
b) Ist die Wohnfläche einer Dachgeschoßwohnung mehr als 10 % kleiner als nach dem Werkvertrag geschuldet, so liegt hier ein Fehler vor, der den Erwerber zur Minderung der Vergütung berechtigt, auch wenn die Größe nicht zugesichert war.
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