Urteil Werklohn, Fälligkeit für - bei Schadensersatzansprüchen des Bestellers
Schlagworte
Werklohn, Fälligkeit für - bei Schadensersatzansprüchen des Bestellers
Leitsatz
Der Werklohn wird trotz berechtigter Abnahmeverweigerung fällig, wenn der Auftraggeber nicht mehr Erfüllung, sondern wegen der mangelhaften Leistung nur noch Schadensersatz oder Minderung verlangt.
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