Urteil Werklohn
Schlagworte
Werklohn
Leitsatz
Hat der Auftraggeber eines Vertrages, in dem die VOB/B vereinbart worden ist, nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Schlußrechnung Einwendungen gegen deren Prüfbarkeit erhoben, wird der Werklohn auch dann fällig, wenn die Rechnung objektiv nicht prüfbar ist. Es findet die Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. September 2004 - VII ZR 173/03 -, BauR 2004, 1937 = ZfBR 2005, 56 = NZBau 2005, 40).
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