Urteil Weiterleitung der Grundsteuer an Mieter ohne Berücksichtigung eines vereinbarten Umlegungsmaßstabs
Schlagworte
Weiterleitung der Grundsteuer an Mieter ohne Berücksichtigung eines vereinbarten Umlegungsmaßstabs; Betriebskosten; Wohnungseigentum; vermietete Eigentumswohnung
Leitsatz
Vom Mieter zu tragende Betriebskosten, die von der Gemeinde speziell für die einzelne Wohnung erhoben werden (hier: Grundsteuer), sind an den Mieter in der Betriebskostenabrechnung schlicht „weiterzuleiten".
(Leitsatz der Redaktion)
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