Urteil Weiterhaftung des Veräußerers für Mietkaution
Schlagworte
Weiterhaftung des Veräußerers für Mietkaution
Leitsatz
Händigt der Veräußerer eines Grundstücks die ihm vom Mieter geleistete Sicherheit auf Verlangen des Erwerbers an diesen aus, bleibt er auch unter den Voraussetzungen des § 571 Abs. 2 Satz 2 BGB neben dem Erwerber zur Rückgewähr der Sicherheit nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet.
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