Urteil Weitergeltung vereinbarter Mietverlängerungsklausel auf bestimmte Zeit
Schlagworte
Weitergeltung vereinbarter Mietverlängerungsklausel auf bestimmte Zeit; Zeitmietvertrag; Altkündigungsfristen
Leitsatz
§ 565 Abs. 2 Satz 4 BGB a.F. ist nicht auf befristete Mietverhältnisse mit Verlängerungsklausel (§ 565 a Abs. 1 BGB a. F.) anzuwenden. § 565 a Abs. 1 BGB in der bis zum 1. September 2001 geltenden Fassung ist dann anzuwenden, wenn das Mietverhältnis der Parteien zu diesem Zeitpunkt bestand.
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