Urteil Weitergeltung alter Zeitmietverträge mit Verlängerungsklausel
Schlagworte
Weitergeltung alter Zeitmietverträge mit Verlängerungsklausel
Leitsatz
Ein am 1. September 2001 bestehendes Mietverhältnis über Wohnraum, das auf bestimmte Zeit eingegangen und bei dem vereinbart ist, daß es sich mangels Kündigung jeweils um einen bestimmten Zeitraum verlängert, kann auch nach dem 31. August 2001 nur zu dem im Vertrag vereinbarten Ablauftermin gekündigt werden.
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