Urteil Wegnahmerecht/Nachtstromspeicherheizung


Schlagworte

Wegnahmerecht/Nachtstromspeicherheizung; Nachtstromspeicherheizung/Wegnahmerecht; Einrichtungen des Mieters/Wegnahmerecht (Nachtstromspeicherheizung); Entschädigung/für zurückgelassene Einrichtung des Mieters; Haltbarkeitsdauer/Nachtstromspeicherheizung; Vereinbarung/Ausschluß des Wegnahmerechts des Mieters; Klausel/Ausschluß des Entschädigungsanspruchs des Mieters für zurückgelassene Einrichtung

Leitsatz

1. Gegen § 547 a Abs. 3 BGB verstoßende Vertragsvereinbarungen sind nicht insgesamt unwirksam, sondern nur insoweit, als sie den Mieter verpflichten, die von ihm getätigten Einbauten kostenlos in der Wohnung zu lassen.

2. Bei einer Nachtspeicherheizung ist von einer üblichen Haltbarkeitsdauer von 10 Jahren auszugehen.

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