Urteil Wegfall der Heizkostenvorschüsse bei funktionsunfähiger Heizungsanlage
Schlagworte
Wegfall der Heizkostenvorschüsse bei funktionsunfähiger Heizungsanlage; Minderung; Kündigung durch Prozessbevollmächtigten des Erwerbers vor Grundbucheintragung aufgrund kaufvertraglicher Ermächtigung
Leitsätze
1. Ein Anspruch auf Zahlung von Heizkostenvorschüssen ist dann nicht gegeben, wenn die Heizungsanlage nicht funktionsfähig ist.
2. Der Abrede der Mietvertragsparteien über die Zahlung von Heizkostenvorschüssen an den Vermieter ist jedenfalls konkludent zu entnehmen, dass der Vermieter die Bereitstellung einer funktionierenden Heizung und die Versorgung mit Wärme schuldet.
3. Der noch nicht im Grundbuch eingetragene Erwerber des vermieteten Grundstücks kann aufgrund einer dementsprechenden Ermächtigung im Kaufvertrag die Kündigung wirksam in eigenem Namen aussprechen.
4. Der mit der Durchführung eines Räumungsverfahrens beauftragte Rechtsanwalt ist auch zum Ausspruch einer oder mehrerer Kündigungen bevollmächtigt.
(Leitsätze 3. und 4. von der Redaktion)
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