Urteil Wegfall der Geschäftsgrundlage, Mangel, Störung, Hausfrieden, Endrenovierung


Schlagworte

Wegfall der Geschäftsgrundlage, Mangel, Störung, Hausfrieden, Endrenovierung

Leitsätze

1. Ist ein ungestörter Wohngebrauch der gemieteten Eigentumswohnung wegen störender Mieter in einer weiteren Wohnung im Haus zu keinem Zeitpunkt gewährleistet, und endet das Mietverhältnis deshalb nach fristloser Kündigung des Mieters vorzeitig, so fehlt der im Mietvertrag vereinbarten Endrenovierungspflicht des Mieters die Geschäftsgrundlage.

2. Zur Einordnung einer Mietpartei als "anfänglicher Mangel der Mietsache".

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