Urteil Wege- und Überfahrtrecht
Schlagworte
Wege- und Überfahrtrecht; Sachenrechtsbereinigung; Einräumung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts; Warenumtransport; Zugang zum öffentlichen Straßennetz; Zugangsrechte
Leitsätze
1. Unterfallen Bebauungen von Grundstücken aufgrund eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsvertrages nicht der Sachenrechtsbereinigung, kann auch nicht die Einräumung eines Überfahrtrechts verlangt werden.
2. Ein Umtransport von Waren für die Belieferung eines Kiosks zur Rückseite des Gebäudes ist zumutbar, wenn dieses von der Vorderseite her Zugang zum öffentlichen Straßenraum besitzt.
(Leitsätze der Redaktion)
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