Urteil WEG-Verwalter
Schlagworte
WEG-Verwalter; Wiederwahl; Abberufungsgründe
Leitsatz
Als Grund gegen die Wiederbestellung eines Verwalters können nur Tatsachen vorgetragen werden, die zum Zeitpunkt der Beschlußfassung bereits vorgelegen haben. Nicht zulässig ist das Nachschieben eines Grundes, der erst nach diesem Zeitpunkt entstanden ist.
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