Urteil Weg als zu erhaltende Anlage
Schlagworte
Weg als zu erhaltende Anlage; Hinterlieger; Beteiligung
Leitsatz
Auch ein unbefestigter, aus zwei Fahrspuren bestehender Weg, der ständig mit Kraftfahrzeugen befahren wird, ist eine Anlage im Sinne von § 1020 Satz 2 BGB.
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