Urteil Wechsel der Kläger von Gesellschafter auf Gesellschaft in der Berufung


Schlagworte

Wechsel der Kläger von Gesellschafter auf Gesellschaft in der Berufung; Zulässigkeit der Berufung; GbR; BGB-Gesellschaft; Recht auf Betriebskostenerhöhung; Erläuterung des unterbliebenen Vorwegabzugs für Gewerbe

Leitsätze

1. Zur Zulässigkeit der Berufung, wenn die Gesellschafter einer GbR Berufung einlegen und in der Berufungsbegründung eine subjektive Klageänderung dahin vornehmen, daß die GbR Klägerin ist.

2. Über § 7 Abs. 4 GVW Berlin kann bei ehemals preisgebundenem Altbau weiterhin die Erhöhung der Betriebskosten geltend gemacht werden.

3. Ist in der Wohneinheit Gewerbe vorhanden, muß in der Betriebskostenabrechnung gegebenenfalls ein Vorwegabzug vorgenommen bzw. erläutert werden, warum das ausnahmsweise nicht notwendig ist.

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