Urteil Wasserversorgung
Schlagworte
Wasserversorgung; Einstellung; Unterbrechung; einstweilige Verfügung
Leitsatz
Die von einer angedrohten Wassersperrung betroffenen Mieter können Unterlassung der Störung mit einstweiliger Verfügung durchsetzen, wenn ein Wasserversorgungsunternehmen zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Vermieter der Wohnungen die Wasserbelieferung der Mieterhaushalte zurückbehält.
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