Urteil Wasserschäden durch Obhutspflichtverletzung
Schlagworte
Wasserschäden durch Obhutspflichtverletzung; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; berechtigtes Interesse; Obhutspflichtverletzung; Wasserschäden
Leitsatz
Treten in einer Wohnung aufgrund einer Obhutspflichtverletzung des Mieters mehrfach Wasserschäden auf, so ist der Vermieter zur fristgemäßen Kündigung berechtigt.
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