Urteil Wasserlieferung
Schlagworte
Wasserlieferung; Dauerschuldverhältnis; Wiederkehrschuldverhältnis; Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters
Leitsatz
Bei dem Wasserlieferungsvertrag handelt es sich um ein Wiederkehrschuldverhältnis. Der ausgeschiedene Gesellschafter haftet daher nicht mehr für Ansprüche, die sich auf Lieferungen nach seinem Ausscheiden beziehen.
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