Urteil Wasserlieferung


Schlagworte

Wasserlieferung; Dauerschuldverhältnis; Wiederkehrschuldverhältnis; Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters

Leitsatz

Bei dem Wasserlieferungsvertrag handelt es sich um ein Wiederkehrschuldverhältnis. Der ausgeschiedene Gesellschafter haftet daher nicht mehr für Ansprüche, die sich auf Lieferungen nach seinem Ausscheiden beziehen.

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