Urteil Wasserliefersperre
Schlagworte
Wasserliefersperre; Wasserversorgung; Wassersperre; Versorgungsvertrag; Vertrag mit Schutzwirkung; Versorgungsunternehmen
Leitsatz
Ist der Vermieter Kunde des (Wasser-) Versorgungsunternehmens, steht dem Mieter unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf Belieferung oder Unterlassung der Gas- und Wasserliefersperre, die auf Zahlungsverzug des Vermieters beruht, zu.
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