Urteil Wasserkosten
Schlagworte
Wasserkosten, Abwasserkosten, Frischwasserverbrauch, Schätzung, verbrauchsabhängige Abrechnung
Leitsatz
Ist der für die Bemessung der Wasser- und Abwasserkosten maßgebliche Frischwasserverbrauch zur Zeit der Abrechnung nicht mehr aufklärbar, so ist es sachgerecht, die abzurechnende Verbrauchsmenge nach Durchschnittswerten zweier nachfolgender Abrechnungsperioden zu ermitteln.
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