Urteil Wasseranschluß
Schlagworte
Wasseranschluß; Sachmängelhaftung; Mietminderung wegen fehlenden Wasseranschlusses, Wasseranschluß - Fehlen als Mietminderung; Mietsenkungsgesetz; vorbehaltlose Mietzahlung; Mangelvorbehalt
Leitsatz
Der Mieter kann eine Minderung des Mietzinses auch dann nach dem Mietsenkungsgesetz geltend machen, wenn er den Mietzins vorbehaltlos gezahlt hat.
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