Urteil Wartungskosten für Feuerlöschgeräte
Schlagworte
Wartungskosten für Feuerlöschgeräte; Betriebskosten; Umlage; Hausmeister; Kosten; Mieter als Hausmeister
Leitsätze
1. Die Wartungskosten für Feuerlöschgeräte können nicht als Teil der Heizkosten geltend gemacht werden. Sie sind mangels ausdrücklicher Bezeichnung im Mietvertrag auch nicht als "sonstige Betriebskosten" umlagefähig.
2. Der als Hausmeister angestellte Mieter ist in die Kostenumlage der Hausmeistervergütung einzubeziehen, wenn nicht eine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde.
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