Urteil Wartungskosten als Betriebskosten
Schlagworte
Wartungskosten als Betriebskosten; Mietnebenkosten; Heizungskosten; Wartungskosten; Erhaltungskosten; Verbrauchserfassungsgeräte; Kosten der Anmietung; Heizkostenabrechnung; Umlagefähigkeit; Mitteilung des Vermieters; Widerspruchsfrist
Leitsätze
1) Ein gewisser Kostenaufwand zur vorbeugenden Erhaltung der Heizungsanlage ist zu den Wartungskosten zu rechnen.
2) Zur Umlage der Kosten für die Anmietung von Verbrauchserfassungsgeräten, wenn der Vermieter die Mitteilung gem. § 4 Abs. 2 HeizkostenV unterlassen hat.
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