Urteil Warmwasserzeit-Klausel
Schlagworte
Warmwasserzeit-Klausel; Wohnungsmietvertrag; Formularmietvertrag; Formularklausel, unwirksame; Warmwasserversorgung, zeilticher Umfang; Zustand, zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignet
Leitsatz
Eine mietvertragliche Bestimmung, wonach Warmwasser im allgemeinen nur von 7 bis 22 Uhr zur Verfügung gestellt wird, ist wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.
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