Urteil Warmwasserkosten/Umlegungsmaßstab
Schlagworte
Warmwasserkosten/Umlegungsmaßstab; verbrauchsunabhängige Warmwasserkosten/Unzulässigkeit der Verteilung nach Personenanzahl; Verteilung der verbrauchsunabhängigen Warmwasserkosten/keine nach Personenzahl; Umlegungsmaßstab/Warmwasserkosten
Leitsatz
Mit Inkrafttreten der HeizkostenVO ist auch der verbrauchsunabhängige Teil der Abrechnung entsprechend den Bestimmungen der Verordnung vorzunehmen.
Die Verteilung der Warmwasserkosten nach Personenzahl ist gem. § 9 I HeizkostenVO unzulässig.
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