Urteil Wärmeverteilung bei überwiegend ungedämmten, aber nicht freiliegend verlegten Leitungen, Heizkostenabrechnung bei Wohnungen mit Einrohrheizung
Schlagworte
Wärmeverteilung bei überwiegend ungedämmten, aber nicht freiliegend verlegten Leitungen, Heizkostenabrechnung bei Wohnungen mit Einrohrheizung
Leitsatz
§ 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenVO ist auf überwiegend ungedämmte, aber nicht freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung nicht analog anwendbar.
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