Urteil Wahrung der Schriftform durch Bezugnahme und Neubegründung eines gekündigten Mietverhältnisses
Schlagworte
Wahrung der Schriftform durch Bezugnahme und Neubegründung eines gekündigten Mietverhältnisses; Vertretungsvermutung aufgrund vorangegangenen Tuns
Leitsätze
1. Ist ein langfristiges Mietverhältnis durch fristlose Kündigung beendet worden, kann es durch bezugnehmende Zusatzvereinbarung neu begründet werden; eine körperliche Verbindung mit der ursprünglichen Vertragsurkunde ist nicht erforderlich.
2. Hat der Geschäftsführer der Mieter GmbH den ursprünglichen Vertrag zugleich auch als Vertretungsberechtigter des Bürgen unterzeichnet, ist im Zweifel davon auszugehen, daß er dies auch bei Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung tun wollte, auch wenn ein ausdrücklicher Hinweis darauf fehlt. (Leitsätze der Redaktion)
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