Urteil Wahrung der Schriftform bei Vertragsunterzeichnung für eine juristische Person
Schlagworte
Wahrung der Schriftform bei Vertragsunterzeichnung für eine juristische Person
Leitsatz
Unterzeichnet nur einer von zwei Vorständen einer Aktiengesellschaft für diese einen Mietvertrag, ist zur Wahrung der Schriftform ein Vertretungszusatz nicht erforderlich.
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