Urteil Wahrung der Schriftform bei Beginn des Mietverhältnisses bei künftiger Übergabe der Mietsache


Schlagworte

Wahrung der Schriftform bei Beginn des Mietverhältnisses bei künftiger Übergabe der Mietsache; (un-)zureichende Kennzeichnung der Lage des Mietobjekts

Leitsätze

1. Die Regelung in einem Mietvertrag, daß das Mietverhältnis mit der künftigen Übergabe der Mietsache beginnt, steht der Wahrung der Schriftform des § 566 BGB a.F. nicht entgegen (Festhaltung an Senatsurteil vom 2. Novem-ber 2005 - XII ZR 212/03 - NJW 2006, 139 f. = GE 2006, 50).

2. Zur Heilung eines auf unzureichender Kennzeichnung der Lage des Mietobjekts in einem Gebäude beruhenden Mangels der Schriftform durch eine Nachtragsvereinbarung, die eine hinreichende Kennzeichnung des Mietobjekts (hier: "Mieteinheit Nr. 15") enthält.

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