Urteil Wärmezähler


Schlagworte

Wärmezähler; Austauschkosten; aperiodische Kosten; Abrechnungsperiode; Eichperiode; Heizkosten; Wartungsvertrag; Leasingvertrag

Leitsätze

1. Ist bei Ablauf der Eichperiode von Wärmezählern deren Austausch kostengünstiger als das Nacheichen, so sind die Austauschkosten entsprechend § 7 Abs. 2 HeizkV umlagefähig.

2. In mehrjährigem Abstand anfallende Kosten können ungekürzt für die Abrechnungsperiode in Ansatz gebracht werden, in der sie dem Vermieter entstanden sind.

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