Urteil Wärmemengenzähler/Neueinbau, keine Heizkosten


Schlagworte

Wärmemengenzähler/Neueinbau, keine Heizkosten; Wärmemengenzähler/Neueinbau; keine Heizkosten; Heizkosten/Wärmemengenzähler; Hauswartslohn/Überwachung der Ölzentralheizungsanlage; Überwachungskosten/Ölzentralheizung; Ölzentralheizung/Überwachungskosten; Nacheichungskosten/Wärmemengenzähler

Leitsatz

1. Der Einbau eines neuen Wärmemengenzählers stellt eine im Rahmen der Heizkostenabrechnung nicht umlegungsfähige Instandhaltungsmaßnahme dar, es sei denn, die Kosten einer Nachbeglaubigung oder Nacheichung hätten ebenfalls nicht wesentlich niedriger gelegen.

2. Bei einer vollautomatischen Ölzentralheizungsanlage ist der Überwachungsaufwand normalerweise so gering, daß er mit dem Hauswartslohn abgegolten wird und nicht gesondert im Wege der Heizkostenabrechnung umlegungsfähig ist.

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