Urteil Wärmelieferung


Schlagworte

Wärmelieferung; Energieversorgungsunternehmen; Betreibermodell; Versorgungsvertrag; AVB; einstweilige Verfügung; Liefersperre

Leitsatz

Aus dem Rahmenvertrag zwischen Vermieter/Gebäudeeigentümer und einem Energieversorgungsunternehmen über die Wärmelieferung im sog. Betreibermodell folgt keine Verpflichtung des Mieters, seinerseits einen Versorgungsvertrag mit dem Betreiber abzuschließen. Nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter hat der Mieter einen Anspruch auf Belieferung aus dem zwischen dem Vermieter und dem Betreiber bestehenden Energielieferungsvertrag gegen den Betreiber.

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