Urteil Wärmecontracting bei früherer Fernwärmeversorgung im Beitrittsgebiet
Schlagworte
Wärmecontracting bei früherer Fernwärmeversorgung im Beitrittsgebiet; ungewöhnlich hoher Wasserverbrauch ohne Erläuterung in Betriebskostenabrechnung
Leitsätze
Der Mieter, der einen zu hohen Wasserverbrauch rügt, muss zunächst substantiiert die Gründe darlegen, die gegen die Richtigkeit der Abrechnung sprechen. Die Anforderungen an den Vortrag zur fehlerhaften Verbrauchserfassung sind um so höher, je plausibler die in der Abrechnung enthaltenen Werte sind. Nach ausreichendem Vortrag dazu muss dann allerdings der Vermieter alle Ursachen des unerklärlich hohen oder stark gestiegenen Wasserverbrauchs ausschließen.
Der Vermieter einer Wohnung, die vor dem Beitritt mit Fernwärme versorgt worden ist, durfte die Kosten für die Wärmelieferung durch einen Contractor durch einseitige Erklärung aufgrund der BetrKostUV auf den Mieter umlegen.
(Leitsätze der Redaktion)
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