Urteil Wärmecontracting bei früherer Fernwärmeversorgung im Beitrittsgebiet


Schlagworte

Wärmecontracting bei früherer Fernwärmeversorgung im Beitrittsgebiet

Leitsatz

Der Vermieter einer Wohnung, die vor dem Beitritt mit Fernwärme versorgt worden ist, darf die Kosten für die Lieferung durch einen Dritten grundsätzlich auf den Mieter umlegen, weil er sie durch einseitige Erklärung vom 1.10.1991 zulässig auf den Mieter umgelegt hat und sie damit als vereinbart gelten. Nach der BetrKostUV war er berechtigt, in Abänderung der bisherigen Mietzinsstruktur anfallende Betriebskosten im Sinne der Anlage zur BetrKostUV auf die Mieter umzulegen.

(Leitsatz der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (9 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
45,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
45,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,94 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.