Urteil Wärmecontracting
Schlagworte
Wärmecontracting; Umlage des vollen Wärmepreises; Vereinbarung von Betriebskosten unter Bezugnahme auf II. BV und/oder Betriebskostenverordnung; Investitionskosten; Instandhaltungskosten; Verwaltungskosten; Unternehmergewinn; eigenständige gewerbliche Wärmelieferung
Leitsatz
Der Vermieter, der mit dem Mieter die Umlage der Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. BV vereinbart hat, darf auf Wärmecontracting umstellen und sodann den vollen Wärmepreis auf den Mieter umlegen.
(Leitsatz der Redaktion)
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