Urteil Vorzeitiger Erlass des Bescheides kein Mangel des gerichtlichen Verfahrens
Schlagworte
Vorzeitiger Erlass des Bescheides kein Mangel des gerichtlichen Verfahrens
Leitsatz
Der vorzeitige Erlass eines Bescheides vor Ablauf der Auskunftsfrist stellt keinen Mangel des Verwaltungsgerichtsverfahrens, sondern nur einen Mangel des vermögensrechtlichen Verwaltungsverfahrens dar, der materiell-rechtlich zu überprüfen ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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