Urteil Vorzeitige Verwalterbestellung


Schlagworte

Vorzeitige Verwalterbestellung

Leitsätze

1. Der abberufene Verwalter hat nur dann ein Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung des Abberufungsbeschlusses, wenn die von den Wohnungseigentümern bei Bestellung des Verwalters vorgesehene Amtszeit noch nicht abgelaufen ist oder wenn der Verwalter zur Wahrung etwaiger Vergütungsansprüche die Ungültigerklärung des Abberufungsbeschlusses erstrebt.

2. Ein Eigentümerbeschluß, durch den die fünfjährige Amtszeit des Verwalters mehr als ein Jahr vor Ablauf dieser Amtsperiode um einen Anschlußzeitraum von drei Jahren verlängert wird, verstößt gegen § 26 Abs. 2 WEG und ist damit absolut nichtig.

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