Urteil Vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag
Schlagworte
Vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag; Metvertragsentlassung; Nachmietergestellung
Leitsatz
Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, den Mieter, der ihm einen geeigneten Nachmieter stellt, vorzeitig aus dem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnungsmietvertrag zu entlassen, wenn das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages ganz erheblich überragt. Diese Voraussetzungen sind in der Regel nicht gegeben, wenn der Mieter aufgrund einer auf der Veränderung seiner Wohnungssituation abzielenden Entscheidung das Interesse an der bisherigen Wohnung verloren hat.
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