Urteil Vorwegabzug in der Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Vorwegabzug in der Betriebskostenabrechnung; Anforderungen an Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Sind in der Abrechnung über gemischt genutzte Objekte nur die nach dem Vorwegabzug verbleibenden Kosten angegeben, ist die Abrechnung insgesamt formell unwirksam, so daß auch keine Heilung durch Nachbesserung möglich ist.
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