Urteil Vorwegabzug für Garagenfläche bei Betriebskostenabrechnung im preisgebundenen Wohnraum ohne Wohnflächenberücksichtigung
Schlagworte
Vorwegabzug für Garagenfläche bei Betriebskostenabrechnung im preisgebundenen Wohnraum ohne Wohnflächenberücksichtigung
Leitsätze
Bei preisgebundenem Wohnraum, bei dem Betriebskosten, die nicht für Wohnraum entstanden sind, vorweg abzuziehen sind, ist zur Bestimmung eines angemessenen Kostenverteilungsfaktors gegen die Gesamtwohnfläche auch nur die Gesamtfläche der Stellplätze ohne dortige gemeinsame Flächen wie Zufahrten und dergleichen zu stellen. Es kommt daher auf das Verhältnis nur der vermieteten Flächen zueinander an.
(Leitsatz der Redaktion)
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