Urteil Vorwegabzug der Heizkosten für Gewerberäume
Schlagworte
Vorwegabzug der Heizkosten für Gewerberäume
Leitsatz
Jedenfalls dann, wenn eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung technisch nicht möglich ist (hier: Dampfheizung), muß der Heizkostenverbrauch für Gewerberäume getrennt abgerechnet werden.
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