Urteil Vorschussanspruch
Schlagworte
Vorschussanspruch; Mängelbeseitigung; Zwangsverwalter
Leitsatz
Ein Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung besteht gegenüber dem Zwangsverwalter nur dann, wenn dieser selber mit der Mängelbeseitigung in Verzug gesetzt worden ist.
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