Urteil Vorschuß für Mängelbeseitigung bei Vermieterwechsel
Schlagworte
Vorschuß für Mängelbeseitigung bei Vermieterwechsel; Sachmängelhaftung; Schadenersatzpflicht des Vermieters; Selbstbeseitigungsrecht des Mieters; Aufwendungsersatzanspruch; Vorschußanspruch; Vermieterwechsel; Grundstücksveräußerung; vertragsgemäßer Zustand
Leitsatz
Der Anspruch auf einen Vorschuß für die zur Mängelbeseitigung durch den Mieter erforderlichen Aufwendungen (§ 538 Abs. 2 BGB) kann dann gegen den Erwerber des Grundstücks geltend gemacht werden (§ 571 BGB), wenn erst dieser mit der Beseitigung des Mangels in Verzug gekommen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel bereits im Zeitpunkt der Veräußerung bestand, von dem früheren Vermieter aber nicht beseitigt worden ist.
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